Finanzielle Maßnahmen für Selbständige bei einer Betriebsschließung

Beantragen Sie jetzt Ihre Entschädigung

Wann kann ich eine Entschädigung beantragen?

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einer Quarantäne (§ 30 IfSG) oder einem Tätigkeitsverbot (§§ 31, 42 IfSG) unterliegt, kann nach §§ 56 ff. IfSG eine Entschädigung beantragen.

Icon Voraussetzungen, BHK Steuerberatung

Welche Voraussetzungen gibt es?

Betroffene Personen benötigen in beiden Fällen einen Bescheid des Gesundheitsamtes zur angeordneten Quarantäne oder zum persönlichen Tätigkeitsverbot und einem Verdienstausfall.

Icon Ausrufezeichen

Wichtig

Ein generelles (gesundheitsunabhängiges) Tätigkeitsverbot (z.B. bei Betriebsschließungen im Einzelhandel) oder eine freiwillige Quarantäne eröffnen keinen Entschädigungsanspruch nach dem IfSG.

Icon Erstattung Steuern

Wie funktioniert die Erstattung?

  • Es kommt eine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz in Betracht
  • Bei einer Existenzgefährdung der Betroffenen kann darüber hinaus ein "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" gewährt werden
  • Schäden sind dabei so gering wie möglich zu halten - wer im Home-Office arbeiten kann, muss das tun
  • Im Kölner Bereich ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig

    zum LVR

Icon Unterlagen Dokumente

Welche Unterlagen sind zur Beantragung notwendig?

  • Kopie des letzten Einkommenssteuerbescheids
  • Kopie der Beitragsnachweise zur privaten Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
  • Kopie des Anordnungsbescheids und ggf. der Aufhebung der Quarantäne bzw. des Tätigkeitsverbots

Icon Download
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Henning Berger