Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe erhalten

Was ist die Soforthilfe?

Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen aus sämtlichen Wirtschaftsbereichen sowie Angehörige der Freien Berufe können unbürokratisch Soforthilfe vom Staat erhalten. In der Regel erhalten diese keine Kredite oder verfügen über weitere Einnahmen oder Sicherheiten.

Wie hoch ist die Soforthilfe?

  • Bis zu 5 Beschäftigte: Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate
  • Bis zu 10 Beschäftigte: Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate

Das Angebot des Bundes wird über die Landesregierungen 1:1 an die Zielunternehmen weitergereicht.

Darüber hinaus plant die Landesregierung, das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.

Steuerberater Henning Berger Gummersbach

Wir helfen Ihnen gerne, sprechen Sie uns an:

Tel: 02264 45960

E-Mail: kanzlei@b-h-k.de

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro zur Verfügung: Sichern Sie Ihre Existenz

Jetzt NRW-Soforthilfe beantragen:

► soforthilfe-corona.nrw.de

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzungen für die Förderung sind erhebliche finanzielle Engpässe bzw. wirtschaftliche Schwierigkeiten durch die Corona-Krise. Diese liegen vor, wenn

1.

mindestens die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 01.03.02020 durch die Corona-Krise weggebrochen sind

oder

2.

sich für den Antrags-Monat ein Honorar- bzw. Umsatzrückgang von mindestens 50% verglichen mit dem durchschnittlichen Monatsumsatz im Vorjahr verzeichnet. Der durchschnittliche Monatsumsatz bezieht sich auf die zwei vorangegangen und den aktuellen Monat.

oder

3.

Umsätze durch behördliche Auflagen wegen der COVID-19 Pandemie massiv gesunken sind

oder

4.

Unternehmen mit vorhandenen Mitteln Ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten (z.B. Mieten, Leasingraten oder Kredite für Betriebsräume) nicht zahlen können.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung – Sprechen Sie uns an:

02264 45960

Wie funktioniert die Soforthilfe?

Icon Finanzielle Soforthilfe, BHK Steuerberatung

Soforthilfe als Zuschuss

Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Freiberufliche und Soloselbständige können je nach Mitarbeiteranzahl Zuschüsse über das elektronische Antragsverfahren beantragen.

Icon Kredite, BHK Steuerberatung

Sonder-Kredite

Neben den Soforthilfen können Unternehmen einen Förderkredit bei der KfW beantragen. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt.

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