Liquiditätsstärkung durch das Finanzamt
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung – was ist das?
Fast alle Unternehmen zahlen einmal im Jahr eine so genannte „1/11 Sondervorauszahlung“ auf die Umsatzsteuer. Im Gegenzug erhält man eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuerabgabe, um in Urlaubs- und Krankheitszeiten den Abgabedruck zu verringern.
Liquiditätsspritze durch Rückzahlung
Die Finanzverwaltung bietet ab dem 19. März 2020 die Möglichkeit, die von Ihnen im Februar geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlung für 2020 vollumfänglich zu erstatten. Die gewährte Dauerfristverlängerung für 2020 bleibt trotzdem bestehen.
Wie funktioniert es?
Sie übermitteln eine neue Anmeldung der Sondervorauszahlung mit einem Betrag von 0 € und der Kennzeichnung als Korrekturmeldung an die Finanzverwaltung. Dafür tragen Sie die Ziffer 1 in das Feld „korrigierte Meldung“ ein. Die Finanzverwaltung zahlt die bisherige Sondervorauszahlung vollumfänglich an Sie zurück.
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