Stundung der Finanzierungsraten bei Verbraucherdarlehensverträgen

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Wann kann ich meine Finanzierungsraten stunden?

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat die Bundesregierung beschlossen, dass Raten für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden und die in der Zeit vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 fällig werden, gestundet werden können.

Welche Darlehen sind von der Stundung ausgeschlossen?

Manche Darlehen sind vom Begriff des Verbraucherdarlehens jedoch ausgeschlossen, wie

  • Förderdarlehen
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Darlehen unter 200 Euro
  • Sachdarlehen
  • Darlehensverträge von Unternehmern zu gewerblichen Zwecken

Welche Voraussetzungen gibt es?

Betroffene müssen Einnahmeausfälle verzeichnen, aufgrund derer die Erbringung der geschuldeten Leistungen nicht zumutbar sind. Dies ist der Fall, wenn der eigene Lebensunterhalt oder der seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet ist.

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Tipp:

Die meisten Banken und Sparkassen bieten Ihren Kunden jedoch diese Möglichkeit trotzdem an. Meistens sind Stundungen von 3 bis 6 Monaten möglich.

Welche Ansprüche werden gestundet?

Folgende Ansprüche des Darlehensgebers können gestundet werden:

  • Rückzahlungsleistungen
  • Zinsleistungen
  • Tilgungsleistungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 fällig werden

Icon Stundung Steuern, BHK Steuerberatung

Wie funktioniert die Stundung?

Betroffene müssen sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen und nachweisen, dass

  • sie Einnahmeausfälle durch die COVID-19-Pandemie haben
  • ihr Lebensunterhalt oder der ihrer unterhaltsberechtigten Personen ohne die Stundung gefährdet ist

Icon Stundung Steuern, BHK Steuerberatung

Wie kann ich mein ursprüngliches Zahlungsziel trotzdem erreichen?

In der Praxis besteht die Möglichkeit, nach Ablauf dieser Zeit die Raten zu erhöhen, um das ursprüngliche Zahlungsziel zu erreichen oder eine Darlehnsverlängerung zu vereinbaren.

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